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   BVerwG, 19.08.2010 - 3 B 40.10   

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https://dejure.org/2010,12088
BVerwG, 19.08.2010 - 3 B 40.10 (https://dejure.org/2010,12088)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.2010 - 3 B 40.10 (https://dejure.org/2010,12088)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 2010 - 3 B 40.10 (https://dejure.org/2010,12088)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    KHEntgG, KHG
    Krankenhausfinanzierung; unterjährige Pflegesatzverhandlung; tatsächliche Behandlungen als Prognosebasis

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Leistungen bei nicht prospektiv geführten Budgetverhandlungen in der Entgeltvereinbarung durch die Schiedsstelle bei subtantiierten Einwendungen und Anhaltspunkten; Berücksichtigung von Entgelten im Entgeltverfahren bei unvollständiger Erbringung der ...

  • rewis.io

    Krankenhausfinanzierung; unterjährige Pflegesatzverhandlung; tatsächliche Behandlungen als Prognosebasis

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenhausfinanzierung; unterjährige Pflegesatzverhandlung; tatsächliche Behandlungen als Prognosebasis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Berücksichtigung von Leistungen bei nicht prospektiv geführten Budgetverhandlungen in der Entgeltvereinbarung durch die Schiedsstelle bei subtantiierten Einwendungen und Anhaltspunkten; Berücksichtigung von Entgelten im Entgeltverfahren bei unvollständiger Erbringung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 180
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15

    Abrechenbarkeit von Krankenhausleistungen; Abrechnungsmangel; Abrechnungsstreit;

    Die prognostizierten Krankenhausleistungen sind nach Maßgabe des Fallpauschalen-Katalogs den entsprechenden DRG zuzuordnen (Eingruppierung in das Fallpauschalensystem, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 B 40.10 - Buchholz 451.75 KHEntgG Nr. 3 Rn. 6).

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn die Schiedsstelle die Vertragsparteien wegen des Streits über die Leistungsabrechnung im konkreten Behandlungsfall in das Abrechnungsverfahren verweist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 B 40.10 - Buchholz 451.75 KHEntgG Nr. 3 Rn. 6).

  • VG Augsburg, 21.03.2012 - Au 6 K 10.1783

    Fleischhygienegebühren für den Zeitraum Juni 2004 und Juli 2004; Satzung des

    Er hat somit nur klargestellt, dass eine Gebühr nach Anhang A Kap. I Nr. 4b der Richtlinie 85/73/EWG nicht wie die EG-Pauschalbeträge losgelöst vom tatsächlichen Untersuchungsumfang (pauschal) erhoben werden darf, sondern in diese nur solche Kostenanteile einfließen dürfen, die tatsächlich angefallen sind (BVerwG vom 20.12.2011 Az. 3 B 40.10 RdNr. 4).

    Diese Vorgaben des EuGH ändern nichts daran, dass es sich hier um eine Gebühr handelt, deren Höhe auf der Grundlage einer generellen Kostenkalkulation ermittelt wird und nicht etwa durch eine nachträgliche Kostenabrechnung jedes Einzelfalls (BVerwG vom 20.12.2011 a.a.O. RdNr. 5).

    Wenn der EuGH insgesamt aber eine einzelbetriebliche Abrechnung mit Einzelnachweisen fordern würde, dann hätte er eine solche Gebührenstaffelung nicht ausdrücklich gebilligt (BVerwG vom 20.12.2011 a.a.O. RdNr. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 13 A 2379/11

    Berücksichtigungsfähigkeit von Leistungen der geriatrischen frührehabilitativen

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. Februar 2010 7 A 10976/09 -, juris, sowie nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 B 40.10 -, MedR 2011, 293.
  • VG Augsburg, 09.05.2018 - Au 6 K 17.1312

    Berechnung von Fleischhygienegebühren

    Er hat somit nur klargestellt, dass eine Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchst. b RL 85/73/EWG nicht wie die EG-Pauschalbeträge losgelöst vom tatsächlichen Untersuchungsumfang (pauschal) erhoben werden darf, sondern in diese nur solche Kostenanteile einfließen dürfen, die tatsächlich angefallen sind (BVerwG, B.v. 20.12.2011 - 3 B 40.10 - juris Rn. 4 f.).

    Würde der Europäische Gerichtshof insgesamt aber eine einzelbetriebliche Abrechnung mit Einzelnachweisen fordern, hätte er eine solche Gebührenstaffelung nicht gebilligt (BVerwG, B.v. 20.12.2011 a.a.O. Rn. 7).

  • VG Gelsenkirchen, 24.08.2011 - 7 K 3163/09

    Krankenhausentgeltrecht; Genehmigung; Schiedsstellenentscheidung; geriatrische

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 B 40/10 - VG Münster, Urteil vom 23. Juni 2010 - 9 K 249/09 -, sämtlich juris.

    vgl. zur vorgenannten Frage: BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 B 40/10 - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2010 - 7 A 10976/09 -, sämtlich juris.

  • VG Magdeburg, 07.04.2022 - 3 A 115/18

    Rechtmäßige Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung zur Festsetzung des

    Gegen die Notwendigkeit, voraussichtliche Leistungsmengenrückgänge infolge im Zeitpunkt der Entscheidung der Schiedsstelle noch ausstehender MDK-Prüfungen zu berücksichtigen, spreche auch nicht das im Schiedsspruch erwähnte Urt. des BVerwG v. 19.8.2010 - 3 B 40/10 -, zit. nach juris, Rn. 4, da es dort um unterjährige Verhandlungen, nicht um eine retrospektive Vereinbarung gehe, und dort bestimmte Komplexpauschalen und deren Strukturvoraussetzungen/Wertungsrelationen für die Behandlung von Schlaganfällen und deren Eingruppierung als neurologische Komplexbehandlungen streitig gewesen seien.

    Das Gesetz sieht für die Berücksichtigung der Korrekturen nach Ablauf des Budgetjahres in § 4 Abs. 3 KHEntgG ein anderes Verfahren (Mehr- oder Mindererlösausgleich) und eine andere gerichtliche Überprüfung im Sozialrechtsweg vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.2017 - 3 C 17/15 R - zit. nach juris, Rn. 19, 24, 33: Trennung von Abrechnungsverfahren und Budgetfindung; BVerwG. Urt. v. 19.8.2010 - 3 B 40/10 -, zit. nach juris, Rn. 6: Unterscheidung von Budget- und Abrechnungsebene).

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